Versorgungsausgleich

Gut abgesichert fürs Alter

Die Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist es, die unterschiedlich hohen Rentenansprüche für die Altersrente auszugleichen, welche die Ehepartner während der Ehe erworben haben.

Unterschiedlich hohe Einkommen führen zu differierenden Ansprüchen aus den Versicherungen. Hier schafft der Versorgungsausgleich unter den Ehepartnern Abhilfe. Der Ehepartner mit den höheren Rentenansprüchen muss die des anderen ausgleichen. Dabei ist von der Hälfte der Differenz der beiden Rentenansprüche auszugehen. Ein Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung immer automatisch vorgenommen. Es sei denn, er wurde im notariell beglaubigten Ehevertrag ausgeschlossen.

Ausgeglichen werden unterschiedlichste Rentenformen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Private Lebensversicherung auf Rentenbasis
  • Betriebliche Altersvorsorge auf Rentenbasis
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgung 
  • Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten

 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen kein Ausgleich stattfindet. Und auch in Hinblick auf den Versorgungsausgleich können Sie eigene Regelungen treffen.

Ich berate Sie gerne.