Sorgerecht / Umgangsrecht

Das Wohl des Kindes im Auge

Die elterliche Sorge 

Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder wird immer häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Eine Entwicklung, die tatsächlich Anlass zu Besorgnis gibt. Wenn die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge – der Normalfall bei einer Scheidung – nicht mehr möglich scheint, helfe ich gerne bei einer zunächst außergerichtlichen Lösung. Nichts ist für die betroffenen Kinder ein positiveres Signal, als wenn Eltern sich einigen können.

Eine Einigung ist auch durch ein gerichtliches Verfahren noch möglich. Manchmal ist ein Verfahren nicht zu vermeiden, doch sollte es so professionell wie möglich durchgeführt werden. In meiner zusätzlichen Tätigkeit als Verfahrensbeistand vertrete ich ausschließlich die Interessen der Kinder. Profitieren Sie von dieser Erfahrung, um das beste Ergebnis für Ihr Kind zu erzielen.

 

Umgang mit dem Kind – Recht und Pflicht

Das Umgangsrecht ist dazu da, den Kontakt des Kindes zu den Menschen, die ihm besonders nahe stehen, zu ermöglichen. Auch nach der Trennung seiner Eltern, sollen dem Kind die familiären Beziehungen so weit wie möglich erhalten bleiben. Denn der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen ist von maßgeblicher Bedeutung für dessen Entwicklung.

Wenn sich die Eltern trennen, heißt das oft auch Trennung der Kinder von einem Elternteil. Nun muss das Modell geschiedener Eltern nicht immer das schlechtere sein. Es gibt viele Möglichkeiten, sowohl Kindern als auch Eltern in dieser Situation gerecht zu werden. Dreh- und Angelpunkt ist hier immer das Wohlergehen des Kindes.

Kinder eignen sich nicht als Mittel zum Zweck. Nach der faktischen Trennung eines Paares ist es erforderlich, nun auch die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Ich helfe Ihnen gerne, eine gute und möglichst einvernehmliche Regelung zu finden, die sich an den neuen Lebensumständen orientiert – und vor allem am Kindeswohl.