Die Expertin für Familienrecht –
ich setze mich für Ihre Sache ein!
Meine Kanzlei ist auf Familienrecht spezialisiert. Bei mir erhalten Sie aber auch eine genauso kompetente Beratung zu anderen Rechtsgebieten, die hier berührt werden. Etwa zu Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Steuerrecht oder Erbrecht – entweder durch mich persönlich oder durch erfahrene Kollegen.
In den meisten Fällen kommt deutsches Recht zur Anwendung. Wenn einer oder beide Ehepartner keine deutschen Staatsbürger sind, können jedoch auch abweichende Regelungen gelten.
Ich verfüge bereits über umfangreiche Erfahrung mit Ehescheidungen, die in einem internationalen Bezug stehen. Ganz gleich, ob Sie eine Verbindung zu den USA, zu Polen, Pakistan, Mazedonien oder anderen Ländern haben – wir finden eine Lösung für Ihre persönliche Fragestellung.
Ich berate Sie und vertrete Sie engagiert bei folgenden Themen:
- Ehevertrag
- Trennung
- Scheidung
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vaterschaft
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
- Aufteilung der Haushaltsgegenstände
- Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)