Was kostet eigentlich ein Anwalt?
In Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, muss grundsätzlich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden, das sich am Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit orientiert.
Ansonsten können aber auch Honorarvereinbarungen möglich und sinnvoll sein. Hierbei wird dann nur die tatsächliche Arbeitszeit abgerechnet und nicht über den Gegenstandswert.
Bei Bedürftigkeit besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen. Der Rechtsstreit darf dann allerdings nicht mutwillig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben.
Fragen zu entstehenden Kosten, auch zum Beispiel für Beratungen und Erstberatungen, beantworten mein Team und ich auch gerne telefonisch.