Unterhalt
Geregelte Finanzen geben Sicherheit
Im Falle einer Scheidung gilt es, neben den Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, vorrangig die finanzielle Situation zu klären. Denn der Unterhalt kann zumindest vorübergehend eine wichtige Einnahmequelle sein. Allerdings ist das Thema Unterhalt sehr komplex und ohne Experten heutzutage fast gar nicht mehr zu bewältigen.
Sie oder Ihr Partner sind selbstständig? Ihr Unternehmen wird gemeinsam geführt? Es gibt unregelmäßige Einkünfte? Sie oder Ihr Partner sind während der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, sondern haben Kinder erzogen und den Haushalt erledigt? Eine ausführliche Besprechung ist hier zwingend notwendig.
Was hat Einfluss auf den Unterhaltsanspruch?
Viele einzelne Punkte sind ausschlaggebend für die Berechnung des Unterhalts. So kann zum Beispiel die Dauer einer Ehe zu einer Verlängerung der Unterhaltsansprüche führen. Vor allem bei der Scheidung einer langjährigen Ehe, die noch von einem klassischen Rollenverständnis geprägt war, sollen Ehefrauen/Mütter nicht unverhältnismäßig stark getroffen werden. Hier kommt es allerdings stark auf den Einzelfall an. Denn auf der anderen Seite ist die Eigenverantwortung der einzelnen Ehepartner ein wichtiger Punkt bei Unterhaltsfragen. Möglicherweise kann der Ehepartner ja doch durch eigene Arbeitskraft Einkünfte erzielen. Es sind also die Erwerbsobliegenheiten zu prüfen. Oder vielleicht ist hier der Zeitpunkt bereits verstrichen, um Erwerbsobliegenheiten geltend zu machen, und es liegt eine Verwirkung vor?
Ein weiterer Punkt, der Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat, ist eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit – etwa aus Altersgründen oder wegen Krankheit. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, kommt unter Umständen auch ein Aufstockungsunterhalt in Betracht. Auch wenn einer der Partner eine Ausbildung beginnt, kann dies zu Unterhaltsansprüchen führen. Insbesondere dann, wenn eine frühere Ausbildung unterbrochen wurde, weil man sich überwiegend um die Kinder gekümmert hat.