Güterrecht / Zugewinn / Vermögen

Klarheit über Ihre Vermögensansprüche

Es gibt unendlich viele Faktoren, welche die Verteilung von Vermögen nach einer Scheidung beeinflussen: Sie haben während Ihrer Ehe eine gemeinsame Immobilie gekauft? Oder Sie haben in dieser Zeit geerbt und wissen nun nicht, was die Scheidung für Ihr Vermögen bedeutet? Sie und Ihr Partner haben beide in der Ehezeit ein gemeinsames Vermögen erwirtschaftet? Oder ein Partner konnte in diesem Zeitraum Verbindlichkeiten abbauen?

Einigen Sie sich mit meiner Hilfe einvernehmlich. Selbstverständlich vertrete ich Sie aber auch gerichtlich.

 

Was bedeutet eigentlich Zugewinngemeinschaft?

Sobald zwei Menschen heiraten, leben die beiden Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es sei denn, sie haben einen Ehevertrag abgeschlossen, der etwas anderes vereinbart. 

Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass das Vermögen der Ehepartner automatisch zusammengelegt wird und beiden Partnern gleichermaßen zusteht. Die einzelnen Vermögen bleiben genauso getrennt wie vor der Heirat. Jeder kann weiterhin eigenes Vermögen bilden.

Vielmehr geht es darum, dass ein Zugewinn (also ein „Mehr“) an Vermögen, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, bei der Scheidung ausgeglichen, das heißt hälftig geteilt werden muss. Um festzustellen, wie hoch der Zugewinn ist, muss der Wert des Vermögens am Ende der Ehe mit dem zu Beginn der Ehe verglichen werden – und zwar für jeden Ehepartner getrennt.

 

Stichtage für die Ermittlung des Vermögens sind für das Anfangsvermögen der Tag der standesamtlichen Heirat und für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags. Ebenfalls interessant kann der Tag der Trennung sein.

Wie hoch Anfangs- und Endvermögen sind, ist nicht ganz einfach festzustellen. Häufig braucht dies die Unterstützung durch einen Experten. Und leider sind auch eigennützige Vermögensverschiebungen durchaus an der Tagesordnung. Ich vertrete Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.