Ehevertrag
Vorsorge heißt Respekt
In den meisten Fällen bezieht sich ein Ehevertrag auf den Güterstand und damit auf die Teilung des Vermögens nach einer Auflösung der Ehe. Zusätzlich kann er den Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum Unterhalt nach der Ehe regeln. Auch anderweitige Regelungswünsche sind denk- und machbar.
Gemeinhin gilt die Erstellung eines Ehevertrages als unromantisch. Doch was ist romantischer, als zu einem Zeitpunkt, wo sich beide Partner zugetan sind, Vorsorge für den anderen zu treffen? Genau das beweist doch Respekt für den Partner. Oftmals ist auch die Einstellung anzutreffen: „Wir haben doch nichts, was sollen wir da mit einem Ehevertrag?“ Doch das Leben ist bunt, und die Dinge ändern sich.
Sie haben oder wollen Kinder? Sorgen Sie vor. Übrigens: Einen Ehevertrag kann man auch bei laufender Ehe noch abschließen. Im Fall der Fälle haben Sie dann wahrscheinlich viel Zeit, Geld und Kraft gespart.
Und damit Ihre Absichten fachlich richtig umgesetzt werden, unterstütze ich Sie gerne. Mit einem entsprechenden Vertrag werden im Scheidungsfall zumindest einige wichtige Punkte unproblematisch für Sie sein.