Scheidung
Wenn sich die Wege trennen
Manchmal gehen die Pläne im Leben nicht so auf, wie man sich das vorgestellt hat, und eine Scheidung ist die letzte Lösung. Im Idealfall trifft man die Entscheidung zu einer Scheidung gemeinsam. Beide Ehepartner bzw. Partner einer Lebensgemeinschaft stellen fest, dass der andere einfach nicht mehr die Person ist, mit der man den Rest seines Lebens verbringen möchte. In diesem Fall helfe ich gerne bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Allerdings kommt es im Verlauf einer Scheidung gerade in den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerechtsfragen oder Umgangsrecht nicht selten zu Auseinandersetzungen. In Hinblick auf das Umgangs- und/oder Sorgerecht ist unter Umständen auch eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt erforderlich. Auch in diesen Fällen – bis hin zur hochstreitigen Beziehungsebene – vertrete ich Sie bei der gerichtlichen Klärung sämtlicher Angelegenheiten.
Scheidung – wie geht das eigentlich?
Für die Scheidung einer Ehe ist immer ein Beschluss des Familiengerichts erforderlich. Dafür muss der Antragsteller im Scheidungsverfahren durch einen Anwalt vertreten sein.
Hier ein kurzer Überblick über den Verlauf einer Scheidung:
- Sie kommen zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Ich informiere Sie über den Ablauf der Ehescheidung und darüber, welche Unterlagen Sie benötigen.
- Findet Ihre Scheidung nicht einvernehmlich statt, übernehme ich den erforderlichen Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt und gegebenenfalls mit dem zuständigen Familiengericht.
- Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, stelle ich nach Auftrag den Scheidungsantrag.
- Das Familiengericht informiert mich und ggf. den Anwalt der Gegenseite über den Scheidungstermin, bei dem beide Parteien anwesend sein müssen. Gibt es keinen weiteren Klärungsbedarf, wird jetzt die Scheidung ausgesprochen.
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können, berate ich Sie gerne.